ACHTUNG - Fertigstellung von PV Anlagen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen

Veröffentlichungsdatum04.12.2024Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
solar

Anzeige der Bauvollendung von Photovoltaik-Anlagen

Die Fertigstellung von Photovoltaikanlagen ist der Baubehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Wissen über Existenz und Beschaffenheit der Anlage ist vor allem für die Feuerwehr im Einsatzfall von großer Bedeutung.

 

Mit der Vorlage der Energieagentur Tirol kann die Meldung zur Bauvollendung an die Gemeinde erfolgen.