Bekanntmachung gemäß § 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG und § 86b Bundesabgabenordnung - BAO

Aushängezeitraum: 01.04.2024

Rechtswirksames Einbringen im elektronischen Verkehr (774 KB) - .PDF

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