Heizkostenzuschuss beantragen - ab 01. März bis 30. September 2025

Veröffentlichungsdatum04.03.2025Lesedauer1 MinuteKategorienGemeinde
heizkosten

Zur Abfederung der Heizkosten hat die Landesregierung am 25.02.2025 die Richtlinie zur Gewährung des Heizkostenzuschusses beschlossen.

 

Der Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 1. März bis 30. September 2025 beantragt werden. Antragsteller:innen, denen der Heizkostenzuschuss 2024 bewilligt wurde, bekommen im März 2025 ein Antragsformular vom Tiroler Hilfswerk zugeschickt. 

 

Für Mindestpensionist:innen mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2024 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach amtswegiger Prüfung ein Zusage-Schreiben und die Auszahlung erfolgt automatisiert. 

 

Alle eingelangten Anträge werden schnellstmöglich abgearbeitet. Die Auszahlung des Heizkostenzuschusses erfolgt analog zum Vorjahr im Herbst 2025, zu Beginn der Heizperiode 2025/26.

Antragsformular HKZ_2025.pdf herunterladen (0.3 MB)

Informationsblatt zur Einkommensberechnung HKZ 2025.pdf herunterladen (0.12 MB)